Bei der Sanierung oder Erneuerung der Elektroanlage in Bestandsgebäuden (mehrstöckiger Wohnbau) steht die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung oft vor der Frage: Soll die bestehende Steigleitung mit den Stromzählern in den Zählernischen erneuert werden, oder solle ein eigener Zählerraum geschaffen werden?

In unserem Blogbeitrag „Erneuerung der Elektrik in Bestandsgebäuden“ haben wir bereits die 3 wesentlichen Auslöser für eine Sanierung der Elektroanlage dargestellt. Kurz zusammengefasst sind das

  • Sanierung wegen Gefahr in Verzug
  • Sanierung wegen Alterung (betriebsgewöhnliche Lebensdauer von 40 Jahren überschritten)
  • Sanierung wegen wesentlicher Änderung

Wenn nun durch einer der drei genannten Auslöser eine Sanierung der Elektrik in einem Bestandsgebäude durchgeführt wird, stellt sich die Frage nach der Errichtung eines eigenen Zählerraums.

Anlagen, die nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer einer Elektroanlage derzeit in die Sanierung kommen, wurden in etwa in den 80er bzw. 90er Jahre erbaut. In dieser Zeit waren die brandschutztechnischen Standards noch in den Kinderschuhen, jedenfalls noch nicht auf heutigem Stand.

Üblicherweise waren Wohnungen, Stiegenhaus und Zählernischen ein einziger großer Brandabschnitt, manchmal auch gemeinsam mit dem Keller und dem Dachboden.

Mit dem Wissen, dass nahezu alle thermischen Ereignisse im Zusammenhang mit einer Elektroanlage mit Klemmstellen, Sicherungen und Verteilern in Verbindung stehen und nur äußerst selten in einem Kabel entstehen, liegt natürlich die Schaffung eines eigenen Zählerraums auf der Hand.

In diesen können dann alle Hauptverteiler, Hauptsicherungen, Stromzähler, Zählerverteiler, Vorzählersicherungen Allgemeinverteiler, ggf. Gruppenbatterie für die Sicherheitsbeleuchtung etc.  untergebracht werden. Der Raum muss dann als eigener Brandabschnitt ausgeführt werden, häufig eignen sich Trockenräume im Anschluss an Waschküchen.

In den Zählernischen erfolgt dann nur mehr die Verlegung der Wohnungszuleitungen, die in den jeweiligen Geschoßen mit der bestehenden Wohnungszuleitungen - sofern sie schon in Drehstrom sind – verbunden wird (Kabelabzweig Kasten halogenfrei, plombier bar).

Die vor der Sanierung bestehenden Einbauten in den Zählernischen wir Verteiler, Zählertafel, Stromzähler, etc. stellen eine enorme Brandlast dar. Diese werden im Zuge der beschriebenen Maßnahme vollkommen entfernt und im Zählerraum untergebracht. Die Brandlast durch die elektrotechnischen Bauteile in dem „großen“ Brandabschnitt wird um bis zu 90% gesenkt. Was in den Zählernischen verbleibt sind die Wohnungszuleitungen. Diese Leitungen sollten unbedingt in halogenfreiem Kabel ausgeführt werden. Die Bezeichnung derartiger Kabel beginnt mit NH.. (N=Normleitun, H=halogenfrei) Im Brandfall sind diese Kabel wesentlich sicherer, da sie keine giftigen oder korrosiven Gase freisetzen und kaum Rauch entwickeln.

Wenn diese Maßnahmen derart umgesetzt werden, halten wir die Ausbildung der Zählernische als eigener Brandabschnitt (OIB Schachtyp „A“) für nicht erforderlich, da das Schutzziel – die Verbesserung des Brandschutzes – mit anderen Maßnahmen erreicht, bzw. deutlich verbessert wird.

Es ist jedenfalls sinnvoll durch ein von einem Brandschutz-Sachverständigen die beschriebenen Maßnahmen in ein gesamtheitliches Brandschutzkonzept zu integrieren und aus der Sicht des Brandschutzes gesamtheitlich zu betrachten.

Betreffend die Kosten für die Elektromaßnahmen liegt die Erneuerung der Steigleitung geringfügig unter den Kosten für die Errichtung eines eigenen Zählerraums, auf Grund der Leitungslängen der Wohnungszuleitungen. Vergleicht man aber die Kosten für die Errichtung eines Zählerraums ausgebildet als eigener Brandabschnitt, liegen diese jedoch deutlich unter denen für die Herstellung eines Schachttyps „A“, mit Austausch aller Zählernischen Türen auf Brandschutztür-Elemente.

TR Ing. Manfred Kernstock, September 2026

Der Autor ist Eigentümer eines Ingenieurbüros für Elektrotechnik und hat in dieser Funktion die (elektro)technische Infrastruktur von rund eintausend Objekten saniert, etwa 700 davon in mehrgeschoßigem Wohnbau.